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Dokumentation
Systematisches Dokumentieren professionellen Handelns
Der fünfte Aspekt des allgemeinen methodischen Professionswissens umfasst das Wissen über das systematische Dokumentieren professionellen Handelns.
Dokumentation ist erforderlich aufgrund des professionellen Merkmals der Objektivierbarkeit.
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Zentrale Fragestellung
Wie und weshalb hält man welche adressatbezogenen Daten fest, formal und faktenbezogen?
Die Dokumentation dient der:
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Nachvollziehbarkeit professioneller Entscheidungen
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Qualitätssicherung und -entwicklung
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Rechenschaftslegung gegenüber Auftraggebern
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Wissensproduktion und Forschung
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Reflexion des eigenen Handelns